Pflicht

ZUGFeRD Pflicht 2027: Was deutsche Unternehmen jetzt wissen müssen

Get ZUGFeRD 8 min read

Seit Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht — und viele Unternehmen sind noch nicht vorbereitet. Die erste Stufe betrifft alle: Jedes umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen muss strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ab Januar 2027 kommt die Ausstellungspflicht — und dann reicht ein einfaches PDF nicht mehr.

Dieser Artikel erklärt, was ZUGFeRD ist, wen die Pflicht betrifft, welche Fristen gelten und wie Sie schnell compliant werden.


Was ist ZUGFeRD?

ZUGFeRD steht für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland. Es ist ein hybrides Rechnungsformat, das zwei Schichten in einer einzigen Datei vereint:

  • Eine visuelle PDF-Schicht — die Rechnung sieht aus wie ein normales PDF und kann von jedem Empfänger geöffnet werden
  • Eine maschinell lesbare XML-Schicht — eingebettet im PDF, enthält alle Rechnungsdaten strukturiert nach dem europäischen Standard EN 16931

Das bedeutet: Eine ZUGFeRD-Datei ist gleichzeitig eine lesbare Rechnung für Menschen und eine maschinenverarbeitbare Datei für Buchhaltungssysteme. Ihr Kunde kann sie in DATEV, SAP, Lexware oder sevDesk importieren — ohne manuelle Dateneingabe.

Das Format wurde von FeRD (Forum elektronische Rechnung Deutschland) entwickelt und vom Bundesministerium der Finanzen als akzeptiertes Format für die deutsche E-Rechnungspflicht anerkannt.


Die E-Rechnungspflicht im Überblick: Wer ist betroffen?

Die Pflicht gilt für alle inländischen B2B-Transaktionen zwischen umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Das betrifft Freiberufler, GmbHs, AGs, Einzelunternehmen — unabhängig von der Branche.

Die Phasen im Detail

Datum Pflicht Betrifft
Januar 2025 E-Rechnungen empfangen Alle umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen
Januar 2027 E-Rechnungen ausstellen Unternehmen mit Jahresumsatz > 800.000 €
Januar 2028 E-Rechnungen ausstellen Alle verbleibenden umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen

Wichtig: Die Empfangspflicht gilt bereits seit Januar 2025. Wenn Sie heute noch keine strukturierten E-Rechnungen verarbeiten können, sind Sie bereits nicht compliant.


Was zählt als E-Rechnung — und was nicht?

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass ein PDF per E-Mail als E-Rechnung zählt. Das ist falsch.

Kein E-Rechnung im Sinne der Pflicht:

  • PDF-Datei per E-Mail
  • Gescannte Papierrechnung
  • Word-Dokument als PDF gespeichert
  • HTML-Rechnung im E-Mail-Body

Gültige E-Rechnung im Sinne der Pflicht:

  • ZUGFeRD (PDF/A-3 mit eingebettetem CII XML) ✓
  • XRechnung (reines XML, für B2G-Rechnungen an Behörden) ✓
  • Jedes andere EN 16931-konforme Format ✓

ZUGFeRD ist für die meisten B2B-Unternehmen die praktischste Wahl, weil die Datei wie eine normale PDF-Rechnung aussieht — Ihre Kunden brauchen keine neue Software, um sie zu öffnen.


ZUGFeRD vs XRechnung: Was ist der Unterschied?

Das ist die häufigste Frage, die wir hören.

ZUGFeRD ist für B2B — Rechnungen zwischen Unternehmen. Die Datei ist ein PDF mit eingebettetem XML. Ihr Kunde erhält eine lesbare Rechnung und sein Buchhaltungssystem kann die Daten automatisch importieren.

XRechnung ist für B2G — Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (Bundesbehörden, Landesbehörden, Kommunen). Es ist reines XML ohne PDF-Wrapper und muss über spezielle Portale (ZRE, OZG-RE) oder das Peppol-Netzwerk übermittelt werden. Für XRechnung benötigen Sie außerdem eine Leitweg-ID vom Empfänger.

Kurz gesagt: Stellen Sie Rechnungen an private Unternehmen? → ZUGFeRD. Stellen Sie Rechnungen an Behörden? → XRechnung.

Viele Unternehmen brauchen beide Formate — je nach Kunde.


Welche ZUGFeRD-Profile gibt es?

ZUGFeRD kennt verschiedene Profile, die bestimmen, wie viele Datenfelder in der XML-Schicht enthalten sind:

Profil Pflichtfelder Empfehlung
MINIMUM Nur Kopfdaten (kein Zeilendetail) Nur für AP-Automatisierung
BASIC WL Kopfdaten mit Zu-/Abschlägen Selten verwendet
BASIC Zeilenpositionen ohne Zu-/Abschläge Einfache Rechnungen
EN 16931 Vollständig Empfehlung für die meisten Unternehmen
EXTENDED Zusatzfelder über EN 16931 hinaus Spezielle Branchen

Für die meisten deutschen B2B-Rechnungen ist das EN 16931-Profil die richtige Wahl. Es enthält alle Pflichtfelder des europäischen Standards und wird von allen deutschen Buchhaltungssystemen akzeptiert.


Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Die XML-Schicht fehlt oder ist fehlerhaft Ein PDF allein ist kein ZUGFeRD. Die eingebettete XML-Datei muss den EN 16931 Schematron-Regeln entsprechen — das sind über 200 Geschäftsregeln, die maschinell geprüft werden. Ein falsches Pflichtfeld oder eine falsche MwSt.-Berechnung führt zur Ablehnung beim Empfänger.

Fehler 2: Die Datei ist kein PDF/A-3b ZUGFeRD erfordert das PDF/A-3-Archivformat — nicht jedes PDF qualifiziert sich. Das PDF muss eingebettete Schriften, ein ICC-Farbprofil und korrekte XMP-Metadaten enthalten. Ein normales PDF sieht identisch aus, schlägt aber bei der Validierung fehl.

Fehler 3: Falscher Dateiname der XML-Anlage Die eingebettete XML-Datei muss exakt zugferd-invoice.xml heißen. DATEV und SAP prüfen diesen Dateinamen beim Import — ein anderer Name und das System ignoriert die XML-Schicht.

Fehler 4: Keine Validierung vor dem Versand Viele Unternehmen generieren ZUGFeRD-Dateien und versenden sie, ohne zu prüfen, ob sie die EN 16931-Regeln bestehen. Erst wenn der Empfänger die Rechnung ablehnt, merken sie das Problem.


So erstellen Sie eine ZUGFeRD-Rechnung — in 3 Schritten

Sie benötigen keine spezielle Software und keinen Entwickler. GetZUGFeRD erstellt konforme ZUGFeRD-Rechnungen direkt im Browser.

Schritt 1: Gehen Sie zu getzugferd.com/create und geben Sie Ihre Rechnungsdaten ein — Absender, Empfänger, Positionen, MwSt.

Schritt 2: Das Tool generiert automatisch eine ZUGFeRD-konforme PDF/A-3b-Datei mit eingebetteter, validierter CII-XML-Schicht.

Schritt 3: Laden Sie die Datei herunter und versenden Sie sie — per E-Mail, über Ihr ERP oder direkt aus Ihrem Buchhaltungssystem.

Die Datei wird vor dem Download gegen den offiziellen EN 16931 Schematron validiert. Wenn etwas nicht stimmt, erhalten Sie eine verständliche Fehlermeldung — keine kryptischen XML-Fehlercodes.


Muss meine Buchhaltungssoftware ZUGFeRD unterstützen?

Gute Nachricht: Die meisten deutschen Buchhaltungssysteme unterstützen ZUGFeRD bereits nativ.

Unterstützt ZUGFeRD: DATEV, SAP Business One, Lexware, sevDesk, Lexoffice, Sage 50, FastBill, Billomat.

Wenn Ihre Software ZUGFeRD noch nicht unterstützt, können Sie trotzdem compliant werden: Erstellen Sie die ZUGFeRD-Dateien mit GetZUGFeRD und versenden Sie sie manuell. Das ist eine vollständig gültige Lösung für die Pflicht — Sie müssen keine neue Software kaufen.


Was passiert, wenn ich nichts tue?

Die E-Rechnungspflicht ist gesetzlich verankert im Jahressteuergesetz 2024. Unternehmen, die ab Januar 2027 keine konformen E-Rechnungen ausstellen, riskieren:

  • Ablehnung der Rechnung durch den Empfänger
  • Verzögerungen bei der Zahlung
  • Im Wiederholungsfall: steuerrechtliche Konsequenzen

Praktisch gesehen: Wenn Ihr Kunde ab 2027 nur noch ZUGFeRD-Rechnungen in sein System importiert und Sie ein PDF schicken, wird Ihre Rechnung einfach nicht verarbeitet. Das ist das unmittelbarste Risiko.


Jetzt ZUGFeRD-Rechnung erstellen

GetZUGFeRD ist kostenlos nutzbar — ohne Registrierung, ohne Software-Installation, direkt im Browser.

Jetzt ZUGFeRD-Rechnung erstellen →

ZUGFeRD-Datei validieren → — prüfen Sie, ob Ihre bestehenden ZUGFeRD-Dateien wirklich konform sind.

ZUGFeRD-Rechnung vorschauen → — sehen Sie, wie Ihre ZUGFeRD-Datei für Empfänger ohne spezielle Software aussieht.


Letzte Aktualisierung: Mai 2026. Die Informationen in diesem Artikel basieren auf dem Jahressteuergesetz 2024 und den Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen. Bei steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater.

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