ZUGFeRD CII EN 16931

ZUGFeRD-Rechnung online bearbeiten, kostenlos

Das System Ihres Kunden hat die Rechnung abgelehnt, oder ein Lieferant hat eine fehlerhafte Datei geschickt? Hier ablegen: Jedes Feld wird bearbeitbar, Sie beheben die Fehler und laden wieder eine gültige ZUGFeRD-Rechnung herunter.

Eine PDF- oder XML-Rechnung hierher ziehen oder klicken. Eine Rechnung pro Durchlauf.

Normkonform EN 16931 ZUGFeRD / Factur-X XRechnung KoSIT GoBD-Archiv PDF/A-3

So funktioniert es

Hochladen, korrigieren, herunterladen: die ganze Reparatur in einem Durchgang.

Schritt 1

Die defekte Datei übergeben

Eine PDF mit eingebettetem XML oder eine reine CII-XML-Datei funktionieren beide. Enthält eine PDF gar kein XML, liest die KI stattdessen die gedruckten Werte.

Schritt 2

Ändern, was fehlschlug

Das Formular öffnet sich mit den extrahierten Daten. Passen Sie die fehlerhaften Werte an; Summen und Steuergruppen rechnen bei jeder Eingabe neu.

Schritt 3

Die reparierte Rechnung herunterladen

Eine neue ZUGFeRD PDF/A-3 wird mit dem korrigierten XML erzeugt und vor der Auslieferung gegen die offiziellen Regeln geprüft.

Abgelehnte ZUGFeRD-Rechnung zur Annahme bringen

Eine verletzte Regel und die Datei prallt ab: DATEV importiert sie nicht, der Workflow des Käufers weist sie zurück. Reparieren Sie die Daten hier und verschicken Sie eine Datei, die durchkommt.

Nichts ist gesperrt

Von der USt-IdNr. des Verkäufers bis zum Steuersatz der letzten Position: Die extrahierte Rechnung öffnet sich als Formular, und jeder Wert darin lässt sich ändern.

Auf die typischen Fehler ausgelegt

Unstimmige Steuersummen, eine vergessene IBAN, eine fehlende Leitweg-ID, leere Ländercodes: Genau die Felder, an denen deutsche Buchhaltungssysteme und Portale Rechnungen scheitern lassen, legt dieses Formular offen.

Der Rest der Datei bleibt erhalten

Anhänge, Notizen, Zu- und Abschläge und jedes unangetastete Feld wandern unverändert in die neu erzeugte Rechnung: Eine Ein-Feld-Korrektur bleibt eine Ein-Feld-Korrektur.

Vor dem Download geprüft

Die neu erzeugte Datei muss Schema und Geschäftsregeln der EN 16931 bestehen, bevor der Download beginnt; eine Datei, die erneut abprallen würde, verlässt den Server nicht.

Eine abgewiesene ZUGFeRD-Rechnung reparieren

Die Meldung sagt selten mehr als 'Rechnung abgelehnt'. Irgendwo zwischen Ihnen und Ihrem Kunden hat eine Software das XML in Ihrer ZUGFeRD-Datei geöffnet, gegen die Regeln der EN 16931 geprüft und das ganze Dokument verworfen. Bis die Daten repariert sind, bucht niemand die Rechnung und niemand bezahlt sie. Laden Sie die Datei oben hoch: Der Editor entpackt jedes Feld in ein Formular, Sie korrigieren das Defekte, und eine Minute später haben Sie eine gültige ZUGFeRD-Rechnung zum erneuten Versand.

Wo ZUGFeRD-Rechnungen hängen bleiben

Deutschland hat kein zentrales B2B-Rechnungsportal, die Ablehnung passiert deshalb meist auf der Empfängerseite: in der Kreditorensoftware des Käufers, bei einem Rechnungseingangsdienst oder beim DATEV-Import in der Steuerkanzlei. Alle prüfen das eingebettete XML mit den offiziellen Schematron-Regeln und weisen Dateien ab, die durchfallen. Bei Rechnungen an die öffentliche Hand ist es strenger: Die OZG-RE des Bundes und die Landesportale validieren XRechnung-Uploads sofort und geben eine Liste der Regelverstöße zurück.

Typische Fehler hinter einer Ablehnung

Die meisten abgewiesenen ZUGFeRD-Dateien scheitern an einem von wenigen wiederkehrenden Punkten:

  • Steuersummen, die nicht zusammenpassen: Die 19%- und 7%-Gruppen decken sich nicht mit den Positionsbeträgen, oder es wurde an der falschen Stelle gerundet
  • Keine verwertbare Verkäufer-Identifikation: USt-IdNr. und Steuernummer fehlen beide
  • Eine fehlende IBAN, obwohl als Zahlungsweg Überweisung angegeben ist
  • Eine fehlende Leitweg-ID auf einer Rechnung an eine Behörde
  • Falsche oder leere Ländercodes in den Adressen
  • Ein Profilkonflikt: Das XML deklariert ein ZUGFeRD-Profil, enthält aber die Felder eines anderen

Jeder dieser Fehler ist ein Wert in einem Feld, und ein Feld lässt sich ändern. Niemand muss die Rechnung von einem leeren Blatt neu aufbauen oder der Software hinterherlaufen, die sie erzeugt hat.

Die Datei im Browser reparieren, den Rest unangetastet lassen

Ziehen Sie die abgewiesene Rechnung in den Editor, und er liest das CII-XML aus der PDF/A-3 (eine reine XML-Datei funktioniert genauso). Parteien, Daten, Referenzen, Positionen, Steuersätze und Zahlungsdaten landen in einem bearbeitbaren Formular. Ändern Sie nur das Fehlerhafte: Alles, was Sie in Ruhe lassen, einschließlich eingebetteter Anhänge, Notizen und Zu- und Abschläge auf Dokumentebene, wird exakt so in die neue Datei zurückgeschrieben. Das Ergebnis wird vor dem Download gegen die EN 16931 validiert, derselbe Fehler kann also nicht zweimal mitfahren.

Wenn die defekte Rechnung bei Ihnen eingegangen ist

Seit die E-Rechnungspflicht gilt, muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, und früher oder später schickt ein Lieferant eine, die Ihre Software nicht schluckt. Die Reparatur hier bringt Ihre Buchhaltung wieder in Gang: extrahieren, korrigieren, neu importieren. Für die Umsatzsteuer bitten Sie den Lieferanten zusätzlich um ein korrigiertes Original; nach Paragraf 14 UStG ist das Rechnungsdokument seine Sache, und die GoBD erwartet, dass Sie archivieren, was tatsächlich bei Ihnen eingegangen ist.

Erst prüfen, dann erneut senden

Wenn Sie vor der Korrektur den vollständigen Regelbericht sehen möchten, validieren Sie zuerst die Originaldatei. Der Validator benennt jede verletzte Regel und das Feld dahinter, was die anschließende Bearbeitung zur Sache von zwei Minuten macht:

Bearbeiten hat eine Grenze: Gebuchte Rechnungen brauchen eine Gutschrift

Korrigieren und erneut senden ist legitim, solange die Rechnung unterwegs war, also abgewiesen wurde, bevor jemand sie erfasst hat. Eine Rechnung, die Ihr Kunde bereits angenommen und gebucht hat, bleibt unverändert; die deutsche Praxis korrigiert sie mit einer kaufmännischen Gutschrift (Typcode 381), die auf das Original verweist:

Neu im Format oder unsicher, welches Profil Ihr Kunde erwartet? Der Leitfaden erklärt Dateiaufbau, Profile und die Fristen der Pflicht:


Weiterlesen

Häufige Fragen

Was Absender und Empfänger defekter ZUGFeRD-Dateien fragen.

Weil eine Validierungsregel fehlschlug. Empfangende Software prüft das eingebettete XML gegen die EN 16931 und die deutschen Geschäftsregeln, und ein einziger Verstoß (eine Steuersumme, die nicht aufgeht, ein fehlender Pflichtidentifikator, eine Überweisung ohne IBAN) versenkt die ganze Datei. Die PDF-Seite kann perfekt aussehen; beurteilt wird das XML.
Ja, genau dafür gibt es diese Seite. Der Editor arbeitet auf der Datei selbst: Eine Rechnung aus jedem ERP, jeder Buchhaltungssoftware oder jedem Online-Generator lässt sich hier öffnen, korrigieren und neu erzeugen, ganz ohne Installation.
Sie können die Datei reparieren, damit Ihre eigene Verarbeitung weiterläuft: hochladen, korrigieren, herunterladen, importieren. Die formale Rechnungskorrektur bleibt nach Paragraf 14 UStG Sache des Lieferanten; fordern Sie für Ihre Unterlagen ein neu ausgestelltes Original an und behandeln Sie die reparierte Kopie als Arbeitsdokument.
Nein. Was die Extraktion gefunden hat, das Formular aber nicht anzeigt (eingebettete Dokumente, Notiztexte, Nachlässe, Lieferdaten), wird mitgeführt und beim Neuaufbau der Rechnung wieder eingefügt.
Ja. Eine PDF ohne strukturierte Ebene läuft statt über das XML-Parsing über eine KI-Erkennung: Die gedruckte Rechnung wird in das Formular übertragen. Heruntergeladen wird anschließend eine echte hybride ZUGFeRD-Datei samt XML.
Sobald der Empfänger die Rechnung gebucht hat. Dann verlangt die deutsche Praxis eine Gutschrift (Typcode 381) mit Verweis auf das Original statt eines stillschweigend geänderten Dokuments; der Gutschrift-Generator dieser Seite erstellt sie. Bearbeiten ist für Rechnungen, die vor der Verbuchung abgeprallt sind.
Ja, im Rahmen des Tageskontingents und eine Rechnung pro Durchlauf. Ein Premium-Konto hebt die Grenzen auf und verarbeitet bis zu 100 Rechnungen im Stapel.
GoBD-Archiv

Sie stellen E-Rechnungen aus? Sie müssen sie richtig archivieren.

Seit 2015 gelten die GoBD, die Regeln der Finanzverwaltung für digitale Unterlagen, für jedes Unternehmen, auch für Freiberufler: Digitale Rechnungen müssen als Originaldatei aufbewahrt werden, unverändert, exportierbar und lesbar, über die gesamte achtjährige Aufbewahrungsfrist. Mit der E-Rechnungspflicht reicht ein Ausdruck nicht mehr. Unser Archiv übernimmt das für Sie.

  • Jede Rechnung genau so gespeichert, wie sie ankam: XML, PDF oder Foto
  • Gegen Änderungen gesperrt, nachträglich lässt sich nichts verändern
  • Zweite Kopie in einem weiteren deutschen Rechenzentrum
  • Jede Rechnung nach Datum finden und mit Index für Ihre Steuerberatung exportieren
  • Teamzugang: Mehrere Teammitglieder arbeiten im selben Archiv
  • Ohne ERP, ohne Installation: direkt neben Ihren E-Rechnungs-Tools
Für die deutsche E-Rechnungspflicht

Ein Werkzeugkasten für ZUGFeRD und XRechnung

Seit Januar 2025 gilt in Deutschland die Empfangspflicht für E-Rechnungen. Beide Formate sind abgedeckt.

ZUGFeRD oder XRechnung? Der Assistent wählt das passende Werkzeug Sagen Sie dem Chat, was Sie brauchen: Er wandelt um, prüft, erstellt und liest deutsche E-Rechnungen aus. Assistent öffnen

Erstellen

Ein Formular ausfüllen, ZUGFeRD-PDF oder XRechnung mit Leitweg-ID erhalten

Prüfen & korrigieren

Gegen EN 16931 und die XRechnung-CIUS prüfen, dann korrigieren, was abgelehnt wurde

Konvertieren

Eine Rechnung zwischen PDF, CII, UBL und XRechnung überführen

Öffnen & auslesen

Eine Datei öffnen, hineinsehen und die Daten mitnehmen

Nachschlagen & automatisieren

Prüfen, an wen Sie fakturieren, oder den ganzen Ablauf per API abwickeln
Bereit für die E-Rechnungspflicht?

Machen Sie jede Rechnung konform, mit nur einer Nachricht

Registrieren Sie sich, um unbegrenzte Tools, wählbare Konformitätsprofile und alle Premium-Funktionen freizuschalten.

Konform mit EN 16931 & PDF/A-3b Ergebnisse in Sekunden Keine Installation GoBD-konformes Archiv
1 kostenlose Tool-Nutzung pro Stunde · Keine Karte erforderlich