GoBD-konform Zwei deutsche Rechenzentren Export jederzeit

Ihr GoBD-konformes Rechnungsarchiv. Solange Sie wollen.

Seit 2015 muss nach den GoBD, den Regeln des Finanzamts für die digitale Buchführung, jede E-Rechnung als unveränderte Originaldatei aufbewahrt werden, über die gesamte Aufbewahrungsfrist von acht Jahren. Das GetZUGFeRD-Archiv speichert jede Rechnung genau so, wie sie ankam, sperrt sie gegen Änderungen, hält eine zweite Kopie in einem weiteren deutschen Rechenzentrum und gibt Ihnen alles als ZIP mit Index zurück, wann immer Sie es brauchen.

Normkonform EN 16931 ZUGFeRD / Factur-X XRechnung KoSIT GoBD-Archiv PDF/A-3
So funktioniert's

Einmal hochladen, dauerhaft erledigt

Schritt 1

Datei hochladen

PDF, XML, JPG oder PNG, bis 20 MB je Datei. Eingang oder Ausgang wählen, Rechnungsdatum und Rechnungsnummer eintragen.

Schritt 2

Gespeichert und gesperrt

Die Datei wird Byte für Byte so gespeichert, wie sie hochgeladen wurde, und bis zum Ende ihrer Aufbewahrungsfrist gegen Änderung und Löschung gesperrt.

Schritt 3

Finden, herunterladen, übergeben

Ihr Archiv listet jedes Dokument nach Rechnungsdatum. Laden Sie einzelne Dateien herunter oder exportieren Sie alles als ZIP mit Index.

Eingebaut

Was Ihre Rechnungen schützt

Gegen Änderungen gesperrt

Jede Datei wird einmal geschrieben und bis zum Ende des achten Jahres nach ihrem Rechnungsjahr gesperrt. Bis dahin kann sie weder überschrieben noch gelöscht werden, außer auf Ihre ausdrückliche Anweisung.

Ein Fingerabdruck für jede Datei

Beim Hochladen erhält jede Datei einen SHA-256-Fingerabdruck. Jede Kopie und jeder Export wird damit abgeglichen, so bliebe schon ein einziges geändertes Byte nicht unbemerkt.

Zwei Kopien, zwei Rechenzentren

Ihr Archiv liegt in Berlin, eine zweite Kopie in Frankfurt, mit derselben Sperre. Beide Rechenzentren stehen in Deutschland.

Nach Rechnungsdatum abgelegt

Dokumente werden nach Jahr und Monat der Rechnung abgelegt, mit Art, Nummer und Datum als Index, die neuesten zuerst.

Export mit Index

Ein Klick exportiert das ganze Archiv: jede Datei in ihrem Jahres- und Monatsordner, dazu eine Indexdatei mit Nummer, Datum, Art und Fingerabdruck. Bereit für Ihre Steuerberatung oder eine Betriebsprüfung.

Keine Duplikate

Dieselbe Datei, zweimal hochgeladen, wird an ihrem Fingerabdruck erkannt: Sie wird einmal gespeichert und einmal gezählt.

Was das Gesetz verlangt

Drei Pflichten für jede E-Rechnung

Seit die E-Rechnung Pflicht ist, ist die Datei selbst die Rechnung. Genau sie müssen Sie aufbewahren.

Das Original

Die Datei, wie sie empfangen oder ausgestellt wurde: die XML-Datei der XRechnung, das Hybrid-PDF bei ZUGFeRD. Ausdruck und selbst erzeugtes PDF zählen nicht.

Unverändert

Kein erneutes Speichern, keine Umwandlung, kein Aufräumen. Wer die Datei neu schreibt, macht daraus ein anderes Dokument, das Original ist verloren.

Acht Jahre

Ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnung (§ 14b UStG, § 147 AO), für Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Eine Rechnung vom März 2026 bleibt bis Ende 2034.

Ausstellen, empfangen, archivieren: GetZUGFeRD deckt ab, was die E-Rechnungspflicht von Ihren Rechnungen verlangt, in einem Dienst und ohne teures ERP-System.

Klartext

Was Ihr Teil bleibt

Archivieren Sie beide Richtungen: die Rechnungen, die Sie erhalten, und die, die Sie ausstellen.

Beschreiben Sie Ihren Ablauf in wenigen Zeilen (Verfahrensdokumentation): wo Rechnungen eingehen, wer sie archiviert, wo sie liegen. Das erwarten die GoBD von jedem Betrieb, ganz gleich mit welcher Software.

Archiviert wird nur, was Sie hochladen. Die kostenlosen Tools auf dieser Seite verarbeiten Dateien weiterhin nur im Arbeitsspeicher und speichern nichts.

E-Rechnungen GoBD-konform archivieren

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 müssen die größeren sie auch ausstellen. Weil die Datei selbst jetzt die Rechnung ist, folgt die Aufbewahrungspflicht der Datei: Eine XRechnung wird als XML aufbewahrt, eine ZUGFeRD-Rechnung als Hybrid-PDF mit den eingebetteten Daten, jeweils genau so, wie sie empfangen oder ausgestellt wurde, acht Jahre lang.

Eine GoBD-konforme Archivierung beruht auf wenigen Grundsätzen. Das Dokument muss unverändert bleiben, oft revisionssichere Aufbewahrung genannt, es muss auffindbar sein, während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar und dem Finanzamt maschinell auswertbar zur Verfügung stehen. Ein Ausdruck verliert die strukturierten Daten, ein selbst umgewandeltes PDF ist nicht mehr das Original, und eine einzelne Festplatte übersteht selten acht Jahre.

Was das in der Praxis für ZUGFeRD- und XRechnungs-Dateien bedeutet und warum ein Ausdruck oder eine PDF-Kopie nicht genügt, steht in unserem Leitfaden „E-Rechnung archivieren: Reicht das PDF?“.

Vom Grundsatz zur Routine

Das GetZUGFeRD-Archiv macht aus diesen Grundsätzen eine Routine. Jeder Upload wird einmal geschrieben und bis zum Ende seiner Aufbewahrungsfrist gegen Änderung und Löschung gesperrt (WORM-Speicher), eine zweite Kopie liegt in einem weiteren deutschen Rechenzentrum, und ein SHA-256-Fingerabdruck belegt, dass sich nichts verändert hat. Für eine Betriebsprüfung übergeben Sie den Export: jedes Dokument im Originalformat samt Index, bereit für den Datenzugriff, den das Finanzamt verlangen kann.

Für Selbstständige und kleine Unternehmen ohne Dokumentenmanagementsystem (DMS) ist das der einfachste Weg, die Aufbewahrungspflicht für E-Rechnungen zu erfüllen: nichts zu installieren, kein eigener Server, und im selben Tarif sind die Tools enthalten, mit denen Sie ZUGFeRD- und XRechnungs-Dateien erstellen, prüfen und umwandeln.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Archivierung von E-Rechnungen.

Acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Rechnung. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) hat die Frist von zehn auf acht Jahre verkürzt. Das Archiv sperrt jede Datei für genau diesen Zeitraum.
Sie brauchen einen Ort, der jede Rechnung acht Jahre lang unverändert, auffindbar und gesichert aufbewahrt. Ordner und Festplatten schaffen das nur mit Disziplin und einem Backup, das auch wirklich läuft. Das Archiv nimmt es Ihnen ab: Sperre, zweite Kopie und Index sind eingebaut.
Bei einem deutschen Cloud-Anbieter, in einem Rechenzentrum in Berlin, mit einer zweiten Kopie in Frankfurt. Beide Kopien sind gegen Änderungen gesperrt.
Neue Uploads sind dann nicht mehr möglich, aber Ihr Archiv bleibt noch mindestens 30 Tage nach Ende Ihres Tarifs lesbar und exportierbar, sodass Sie alles mitnehmen können. Ihre Aufbewahrungspflicht endet nicht mit dem Tarif: Exportieren Sie Ihr Archiv also, bevor es gelöscht wird.
Übergeben Sie den Export: ein ZIP mit jeder Datei und einem Index mit Nummer, Datum, Art und Fingerabdruck. Er lässt sich ohne unsere Software öffnen, und genau so sollte eine Übergabe sein.
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