E-Rechnungspflicht 2027/2028 Ohne Installation EN 16931

Ausstellungspflicht erfüllen: konforme E-Rechnungen für jeden Kunden

Ab 2027 müssen Unternehmen in Deutschland ihre Rechnungen als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 fast alle. GetZUGFeRD bringt Sie dorthin, ohne teures ERP-System: ein geführtes Formular ausfüllen oder das PDF umwandeln, das Sie heute schon schreiben, die Datei vor dem Versand gegen die offiziellen Regeln prüfen und jede ausgestellte Rechnung GoBD-konform archivieren. Versenden Sie sie dann per E-Mail, so wie heute.

Normkonform EN 16931 ZUGFeRD / Factur-X XRechnung KoSIT GoBD-Archiv PDF/A-3
Die Ausstellungspflicht

Ihre Frist auf einen Blick

Das Gesetz regelt die Datei, nicht Ihre Software: eine Rechnung nach EN 16931, versendet auf jedem Weg, auch per E-Mail.

Seit dem 1. Januar 2025

Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen ist erlaubt, aber noch nicht Pflicht.

Ab dem 1. Januar 2027

Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz im Jahr 2026 müssen E-Rechnungen an andere Unternehmen im Inland ausstellen.

Ab dem 1. Januar 2028

Die Pflicht gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe.

Kleinunternehmer und Kleinbeträge

Kleinunternehmer müssen nie E-Rechnungen ausstellen, und Rechnungen bis 250 Euro bleiben für alle ausgenommen.

Jeder Weg zur konformen Rechnung

Acht Werkzeuge für jede Rechnung, die Sie ausstellen

Starten Sie mit einem Formular, einem PDF oder vorhandenem XML. Jedes Werkzeug läuft im Browser.

01 · Geführtes Formular

Ein Formular für Rechnungen an Unternehmen

Die Rechnung für Geschäftskunden. Ein Formular führt Sie durch Verkäufer, Käufer, Positionen und Zahlungsbedingungen, berechnet Nettobeträge und Umsatzsteuer für Positionen mit 19 %, 7 % oder steuerfrei und erzeugt ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML: lesbar für Ihren Kunden, buchbar für seine Buchhaltungssoftware.

  • Summen und Steueraufschlüsselung rechnen beim Tippen mit
  • Formular aus einer bestehenden Rechnung vorbefüllen
  • Vor dem Download gegen die EN 16931 geprüft
02 · Für Behörden

Rechnungen an Behörden, mit der Leitweg-ID am richtigen Platz

Behörden, Kommunen und öffentliche Unternehmen erwarten eine XRechnung, eine reine XML-Datei, adressiert über die Leitweg-ID. Das XRechnung-Formular gibt der Leitweg-ID ein eigenes Feld, wendet die deutschen XRechnung-Regeln zusätzlich zur EN 16931 an und prüft die Datei so, wie es die öffentlichen Portale beim Eingang tun.

  • Die Leitweg-ID in der Käuferreferenz (BT-10), wo sie hingehört
  • Deutsche Steuersätze je Position voreingestellt
  • Vor dem Download gegen die KoSIT-Regeln geprüft
03 · Aus Ihrem PDF

Aus den Rechnungen, die Sie schon schreiben, E-Rechnungen machen

Sie müssen nicht ändern, wie Sie Rechnungen schreiben. Laden Sie das PDF aus Word, Excel oder Ihrer bisherigen Software hoch, und der Konverter liest Parteien, Positionen, Steuer und Summen. Prüfen Sie jedes Feld online und laden Sie dann eine ZUGFeRD-Rechnung herunter oder, mit ergänzter Leitweg-ID, eine XRechnung.

  • Jedes Feld vor dem Export zur Prüfung
  • Mit Premium bleiben Ihr Layout und Ihr Logo, wie sie sind
  • ZUGFeRD für Unternehmen, XRechnung für Behörden
INVOICE.PDF
<rsm:CrossIndustryInvoice>
<ram:ID>INV-0042</ram:ID>
<ram:IssueDateTime>2026-05-08
<ram:SellerTradeParty>
…
<ram:GrandTotalAmount>1240.00
</rsm:CrossIndustryInvoice>
EN 16931 geprüft 0 Fehler · 0 Warnungen
04 · Korrekturen

Wenn eine verschickte Rechnung eine Korrektur braucht

Eine Rechnung mit Fehler verschickt oder für eine Leistung, die ausgefallen ist? Die Gutschrift-Formulare erzeugen das passende Korrekturdokument für ZUGFeRD und XRechnung, verknüpft mit der Originalrechnung über Nummer und Datum, damit die Software Ihres Kunden es der richtigen Rechnung zuordnet.

  • Rechnungstyp 381 und Bezug zur Originalrechnung eingebaut
  • Summen und Steuer rechnen beim Tippen neu
  • Vor dem Download geprüft
05 · Prüfen

Fehler finden, bevor Ihr Kunde sie findet

Eine abgelehnte Rechnung ist eine verspätete Zahlung. Prüfen Sie jede ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei vor dem Versand, ganz gleich, mit welchem Programm sie erstellt wurde: gegen dieselben offiziellen Regeln der EN 16931 und der KoSIT, die die Software Ihres Kunden und die öffentlichen Portale anwenden, mit jedem Befund im Klartext erklärt.

  • Dateien aus jedem Programm, nicht nur aus unserem
  • XML-Schema, Geschäftsregeln und PDF/A-3-Container in einer Prüfung
  • Fehler und Warnungen getrennt, jeweils mit der Regel dahinter
06 · Nach einer Ablehnung

Ein falsches Feld kostet nicht die ganze Rechnung

Schickt das System Ihres Kunden oder ein Portal eine Datei zurück, müssen Sie die Rechnung nicht neu schreiben. Öffnen Sie die Datei im Editor, ändern Sie den Wert, den der Bericht nennt, und laden Sie eine gültige Rechnung herunter. Alles, was Sie nicht anfassen, Anhänge eingeschlossen, bleibt, wie es war.

  • Jedes Feld der Rechnung bearbeitbar
  • Vor dem Download erneut geprüft, damit sie nicht zweimal abgelehnt wird
  • Für ZUGFeRD und XRechnung
07 · Aus Ihrem XML

Ihre Software schreibt schon XML? Machen Sie daraus eine ZUGFeRD-Rechnung

Erzeugt Ihre Software bereits CII-XML, sind Sie einen Schritt von ZUGFeRD entfernt. Betten Sie das XML in das PDF ein, das Sie heute versenden, oder machen Sie aus dem XML ein PDF/A-3 mit eigener lesbarer Seite. Ein Kunde auf Peppol braucht UBL? Dieselben Daten lassen sich zwischen CII und UBL umwandeln.

  • Ihr PDF und Ihr XML in einem PDF/A-3
  • Eine lesbare Seite, aus dem XML erzeugt
  • CII zu UBL und zurück, für Peppol
08 · Archivieren

Jede ausgestellte Rechnung acht Jahre aufbewahren

Die Aufbewahrungspflicht gilt für ausgestellte Rechnungen genauso wie für empfangene: die Originaldatei, unverändert und maschinell auswertbar, acht Jahre lang. Legen Sie jede Rechnung nach dem Erstellen ins GoBD-Archiv, im selben Konto wie die Werkzeuge.

  • Jede Rechnung genau so gespeichert, wie sie ankam: XML, PDF oder Foto
  • Gegen Änderungen gesperrt, nachträglich lässt sich nichts verändern
  • Zweite Kopie in einem weiteren deutschen Rechenzentrum
  • Jede Rechnung nach Datum finden und mit Index für Ihre Steuerberatung exportieren
Weitere Werkzeuge

Rund um die Rechnung

USt-IdNr. prüfen

Prüfen Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden live gegen VIES, bevor Sie die Rechnung stellen, und erhalten Sie gleich seine Peppol-Adresse.

USt-IdNr. prüfen

Der KI-Assistent

Beschreiben Sie, was Sie brauchen, und hängen Sie eine Datei an: Der Assistent wandelt um, erstellt und prüft in einem Chat.

Assistent öffnen

CII und UBL

Zwischen den beiden XML-Syntaxen der EN 16931 umwandeln, für Peppol oder einen Kunden, der die andere verlangt.

CII in UBL umwandeln

Die API

Rechnungen kommen aus Ihrer eigenen Software? Dieselbe Engine als API, ein Aufruf je geprüfter ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei.

Zur API

Warum GetZUGFeRD

Gemacht für die Rechnungen, die Sie ausstellen

Alles, was die Ausstellerseite braucht, ohne ERP-System und ohne Desktop-Programm.

Beide Formate an einem Ort

ZUGFeRD für Unternehmen, XRechnung für Behörden, Gutschriften für beide: jede Rechnungsart, die deutsche Kunden erwarten.

Offizielle Regeln, immer aktuell

Jede Prüfung läuft gegen die offiziellen Regelwerke der EN 16931 und der KoSIT. Ändern sie sich, aktualisieren wir sie, nicht Sie.

Per E-Mail versenden

Kein Portal, kein Netzwerkvertrag, kein Dienstleister: Eine konforme Datei im E-Mail-Anhang erfüllt die Ausstellungspflicht für Rechnungen im Inland.

Läuft in jedem Browser

Windows, Mac, Linux oder Tablet: Seite öffnen und loslegen. Nichts herunterladen, nichts einrichten, nichts aktualisieren.

Nichts gespeichert, außer Sie archivieren es

Die Werkzeuge verarbeiten Ihre Dateien im Arbeitsspeicher und behalten keine Kopie. Gespeichert werden nur die Rechnungen, die Sie in Ihr Archiv legen.

Kostenlos starten

Die Kernwerkzeuge sind im Rahmen eines Nutzungskontingents kostenlos und brauchen kein Konto. Premium bringt unbegrenzte Nutzung, Stapelverarbeitung und einen Verlauf.

E-Rechnungen ausstellen: Was die Ausstellungspflicht bedeutet

Mit dem Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung zum Standard für Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland. Der Empfang ist seit dem 1. Januar 2025 Pflicht. Die Ausstellung folgt in zwei Stufen: ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben von der Ausstellung befreit, ebenso Rechnungen bis 250 Euro.

Eine E-Rechnung ist eine strukturierte Datei nach der europäischen Norm EN 16931. Ein in Word oder Excel erstelltes PDF ist keine, auch nicht, wenn es per E-Mail verschickt wird. Zwei Formate decken fast jeden Fall ab: ZUGFeRD, ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML, für Geschäftskunden, und XRechnung, reines XML mit Leitweg-ID, für öffentliche Auftraggeber. Nach Ihrer Frist gilt ein einfaches PDF gegenüber Geschäftskunden nicht mehr als ordnungsgemäße Rechnung und gefährdet den Vorsteuerabzug Ihres Kunden.

Was die Ausstellung in der Praxis verlangt

Das Gesetz regelt die Datei, nicht die Software. Für Rechnungen im Inland gibt es kein staatliches Portal, kein Pflichtnetzwerk und keinen zertifizierten Dienstleister, und der Versand per E-Mail ist ausdrücklich zulässig. Was Sie brauchen, ist eine korrekte Datei: jede Pflichtangabe des § 14 UStG in ihrem Datenfeld, Summen, die auf den Cent aufgehen, und bei Behörden die Leitweg-ID in der Käuferreferenz.

GetZUGFeRD hat für jeden Ausgangspunkt den passenden Weg: das ZUGFeRD-Formular und das XRechnung-Formular für neue Rechnungen, den PDF-Konverter für die PDFs, die Sie heute schon schreiben, den Validator, um jede Datei vor dem Versand zu prüfen, und das GoBD-Archiv für die Kopie, die Sie aufbewahren.

Umstellen ohne großes Projekt

Für einen kleinen Betrieb passt die Umstellung in einen Nachmittag: prüfen, welche Frist für Sie gilt, die Pflichtangaben einmal zusammentragen, die erste Rechnung erstellen oder umwandeln, prüfen und an einen Kunden schicken, der den Import bestätigen kann. Viele Betriebe stellen schon vor ihrer Frist um, weil größere Kunden E-Rechnungen verlangen.


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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Ausstellen von E-Rechnungen.

Wenige Rechnungen oder ein Neuanfang: das Formular. Rechnungen, die Sie schon in Word, Excel oder anderer Software schreiben: das PDF umwandeln. Software, die bereits CII-XML erzeugt: das XML in Ihr PDF einbetten. Jeder Weg endet in derselben Art geprüfter Datei.
Nutzen Sie das XRechnung-Formular oder wandeln Sie Ihr PDF in eine XRechnung um und tragen Sie die Leitweg-ID ein, die Ihnen die Behörde genannt hat. Sie landet in der Käuferreferenz, und die Datei wird vor dem Download gegen die deutschen XRechnung-Regeln geprüft.
Hat Ihr Kunde die Datei zurückgeschickt, öffnen Sie sie im Editor, korrigieren das Feld und senden die korrigierte Datei. Wurde sie angenommen, aber Betrag oder Leistung stimmten nicht, stellen Sie eine Gutschrift mit Bezug auf diese Rechnung aus.
Ja. Der Validator prüft jede ZUGFeRD- oder XRechnung-Datei gegen die offiziellen Regelwerke, ganz gleich, welches Programm sie erzeugt hat. So testen Sie ein Buchhaltungsmodul oder einen Druckertreiber, bevor Sie sich darauf verlassen.
Nein. Jedes Werkzeug funktioniert für sich: Beginnen Sie mit dem Kunden, der zuerst fragt, schreiben Sie weiter in Ihrer gewohnten Vorlage und wandeln Sie das PDF um, und nehmen Sie das Archiv dazu, wenn Sie so weit sind. Es gibt nichts zu installieren, also auch kein Umstellungsprojekt.
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