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Reverse Charge und innergemeinschaftliche Lieferung in der E-Rechnung: Steuerkategorie, Nullsatz und Pflichttext

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Bei Leistungen nach § 13b UStG schuldet der Kunde die Umsatzsteuer, bei innergemeinschaftlichen Lieferungen fällt in Deutschland keine an. In beiden Fällen weist die Rechnung keine Steuer aus. In einer E-Rechnung bedeutet das aber nicht, die Steuerfelder leer zu lassen. Die Norm EN 16931 verlangt eine eigene Steuerkategorie, einen Steuersatz und einen Steuerbetrag von null und einen Befreiungsgrund. Genau an diesen Stellen scheitern viele Dateien, die auf Papier völlig in Ordnung wären.


Was darunter fällt

Reverse Charge im Inland nach § 13b UStG. Hier sind beide Seiten deutsche Unternehmen, und die E-Rechnungspflicht gilt ganz normal. Die häufigsten Fälle:

  • Bauleistungen an Unternehmer, die selbst Bauleistungen erbringen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG)
  • Gebäudereinigung an Unternehmer, die selbst Gebäude reinigen (Nr. 8)
  • Mobilfunkgeräte, Tablets, Spielkonsolen und integrierte Schaltkreise ab 5.000 Euro Entgelt im Rahmen eines Vorgangs (Nr. 10)
  • Außerdem bestimmte Metalle und Schrott, Gold, Emissionszertifikate sowie Strom und Gas an Wiederverkäufer

Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland. Auch sie werden mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers abgerechnet.

Innergemeinschaftliche Lieferungen. Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Staat sind in Deutschland steuerfrei. Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt hier nicht, weil der Kunde nicht im Inland ansässig ist. Wer trotzdem als E-Rechnung abrechnet, auf Wunsch des Kunden oder aus eigenem Interesse, muss die Datenregeln unten einhalten.


Die Steuerkategorie ist nicht der Steuersatz

Jede Position und jede Zeile der Steueraufstellung trägt eine Kategorie aus der Codeliste UNCL 5305. Sie beschreibt, warum ein bestimmter Satz gilt, und genau diese Information fehlt, wenn nur ein Prozentsatz dasteht.

Kategorie Bedeutung Befreiungsgrund als Code
S Regelsatz oder ermäßigter Satz keiner
AE Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers VATEX-EU-AE
K Innergemeinschaftliche Lieferung VATEX-EU-IC
G Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU VATEX-EU-G
E Steuerfreie Umsätze, etwa nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG Text oder passender Code
Z Nullsatz, etwa für Photovoltaikanlagen nach § 12 Abs. 3 UStG keiner

Reverse Charge: was die Datei enthalten muss

  • Die Kategorie AE auf jeder betroffenen Position und in der Steueraufstellung.
  • Steuersatz 0 und Steuerbetrag 0. Nicht leer lassen: Die Norm verlangt beides ausdrücklich (Regeln BR-AE-05 und BR-AE-08). Die Null bedeutet hier nicht Steuerfreiheit, sondern dass die Steuer auf den Kunden übergeht.
  • Einen Befreiungsgrund, als Text oder als Code VATEX-EU-AE.
  • Kennungen beider Seiten: Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer und eine Kennung des Kunden, in der Regel seine USt-IdNr. (BR-AE-02).

Dazu kommt das Umsatzsteuergesetz: Die Rechnung muss den Hinweis Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers tragen (§ 14a Abs. 5 UStG) und darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Wer trotzdem Steuer ausweist, schuldet sie nach § 14c UStG zusätzlich.


Innergemeinschaftliche Lieferung: was die Datei enthalten muss

  • Die Kategorie K, Steuersatz 0 und Steuerbetrag 0.
  • Einen Befreiungsgrund, als Code VATEX-EU-IC oder als Text (BR-IC-10).
  • Die USt-IdNr. beider Seiten (BR-IC-02).
  • Das Lieferdatum oder den Abrechnungszeitraum (BR-IC-11).
  • Das Land, in das geliefert wurde (BR-IC-12).

Nach § 14a Abs. 3 UStG gehört außerdem der Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung. Der Nachweis, dass die Ware tatsächlich ins Ausland gelangt ist, etwa die Gelangensbestätigung, ist davon unabhängig und gehört nicht in die Rechnung.


Die häufigsten Fehler

Fehler Was passiert
Kategorie S mit 0 Prozent Die Prüfung scheitert, denn S verlangt einen Satz über null
Kategorie E statt AE Die Datei kann durchgehen, sagt aber etwas Falsches: steuerfrei statt Steuer beim Kunden
Steuersatz oder Steuerbetrag leer gelassen Die Prüfung scheitert an den Regeln für AE und K
Hinweis nur im Bemerkungsfeld, Kategorie fehlt Für das System des Kunden hat die Rechnung keine oder die falsche steuerliche Behandlung
Keine Kennung des Kunden Die Prüfung scheitert an BR-AE-02 oder BR-IC-02

Die Verwechslung von E und AE ist die tückischste, weil sie keine Prüfung aufhält. Formal ist die Datei in Ordnung, inhaltlich beschreibt sie einen anderen Vorgang. Welche Angaben eine Rechnung sonst noch braucht, damit sie maschinell auswertbar ist, steht in Rechnungen aus Word oder Excel.


Was Sie jetzt tun sollten

  1. Prüfen Sie die USt-IdNr. Ihres Kunden, bevor Sie ohne Steuer abrechnen. Ist sie ungültig, kann die Steuer bei Ihnen hängen bleiben: USt-IdNr. prüfen.
  2. Sehen Sie nach, welche Kategorie Ihre Software setzt. Manche Programme schreiben für alle Fälle ohne Steuer pauschal E oder S mit null.
  3. Erzeugen und prüfen Sie einen Testbeleg für jeden Fall, den Sie tatsächlich haben: ZUGFeRD-Rechnung erstellen und ZUGFeRD-Rechnung prüfen.

Rechtsstand: September 2026, zuletzt geprüft am 10. September 2026. Grundlage sind §§ 4, 6a, 12, 13b, 14, 14a und 14c UStG, die Norm EN 16931 mit den Codelisten UNCL 5305 und VATEX sowie die Spezifikationen von FeRD und KoSIT. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung. Ob ein Umsatz unter § 13b UStG fällt, beurteilt Ihr Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss bei Reverse Charge in der E-Rechnung ein Steuersatz stehen?

Ja. In der Kategorie AE verlangt die Norm EN 16931 einen Steuersatz von 0 Prozent und einen Steuerbetrag von 0. Die Null bedeutet nicht, dass die Leistung steuerfrei ist, sondern dass die Steuer auf den Kunden übergeht.

Welcher Befreiungsgrund gehört zu Reverse Charge?

Entweder der Code VATEX-EU-AE oder ein Text wie „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Einer von beiden muss in den Daten stehen, nicht nur im sichtbaren Teil der Rechnung.

Gilt die E-Rechnungspflicht für innergemeinschaftliche Lieferungen?

Nein. Die Pflicht gilt für Umsätze zwischen Unternehmen, die beide im Inland ansässig sind. Wer eine innergemeinschaftliche Lieferung trotzdem als E-Rechnung abrechnet, muss die Regeln der Kategorie K einhalten.

Warum scheitert meine Rechnung mit Kategorie S und 0 Prozent?

Weil die Kategorie S einen Steuersatz über null verlangt. Bei Reverse Charge ist AE richtig, bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung K, bei einer Ausfuhr in ein Land außerhalb der EU G.

Muss die USt-IdNr. des Kunden auf der Rechnung stehen?

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen immer, zusammen mit Ihrer eigenen. Bei Reverse Charge verlangt die Norm ebenfalls eine Kennung des Kunden, in der Regel seine USt-IdNr.

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