BR-DE-23 und BR-DE-24 prüfen die Konsistenz der Zahlungsangaben: Zur angegebenen Zahlungsart müssen genau die dazugehörigen Daten in der Datei stehen, und keine anderen. Beide Regeln sind als Fehler eingestuft, die Datei wird abgewiesen. Sie sind die Fortsetzung von BR-DE-1: Dort geht es darum, dass überhaupt Zahlungsangaben da sind, hier darum, dass sie zusammenpassen.
Die vier Teilregeln
| Regel | Wenn die Zahlungsart ... ist | Dann ... |
|---|---|---|
| BR-DE-23-a | Überweisung (Code 30 oder 58) | muss die Gruppe Überweisung mit der Kontoverbindung da sein |
| BR-DE-23-b | Überweisung (Code 30 oder 58) | dürfen keine Kartenzahlungs- und keine Lastschriftangaben daneben stehen |
| BR-DE-24-a | Kartenzahlung (Code 48, 54 oder 55) | müssen die Kartenangaben da sein |
| BR-DE-24-b | Kartenzahlung (Code 48, 54 oder 55) | dürfen keine Überweisungs- und keine Lastschriftangaben daneben stehen |
Der Gedanke dahinter: Ein Rechnungsempfänger der öffentlichen Hand zahlt maschinell an. Eine Datei, die Überweisung sagt und gleichzeitig ein Lastschriftmandat mitliefert, lässt offen, was gemeint ist, also wird sie gar nicht erst angenommen.
Wie der Widerspruch in die Datei kommt
- Der halbe BR-DE-1-Fix. Jemand behebt die Meldung über fehlende Zahlungsangaben, indem er nur die Zahlungsart 58 setzt, ohne IBAN. Damit ist BR-DE-1 erledigt und BR-DE-23-a schlägt an: Die Rechnung wird wieder abgewiesen, nur mit neuem Code.
- Stammdaten im Rundumschlag. Die Software exportiert alles, was in den Stammdaten steht: IBAN, Kartendaten aus einem alten Feld, ein Lastschriftmandat aus einem anderen Vertrag. Menschlich gelesen harmlos, maschinell ein Widerspruch.
- Kopierte Vorlagen. Eine Rechnungsvorlage, die einmal für Lastschrift gebaut wurde, behält ihren Mandatsblock, auch wenn die neue Rechnung per Überweisung gezahlt werden soll.
- SEPA-Lastschrift als Sonderfall daneben: Bei Code 59 gehören die Lastschriftangaben mit der Mandatsreferenz in die Datei, und dann dürfen dort keine Überweisungs- oder Kartendaten stehen. Dieselbe Logik, nur andersherum.
Die Korrektur
Für die abgewiesene Rechnung: Öffnen Sie die Datei im XRechnung-Editor, entscheiden Sie sich für eine Zahlungsart und räumen Sie auf: Bei Überweisung Code 58 plus IBAN, alles andere raus. Danach im XRechnung-Validator prüfen und erneut einreichen.
Für alle künftigen: Sehen Sie einmal nach, was Ihre Software bei den Zahlungsangaben tatsächlich exportiert, am einfachsten an einer Testdatei im XRechnung-Viewer. Steht dort mehr als eine Zahlungsart samt Daten, sitzt die Ursache in den Stammdaten oder der Vorlage, nicht in der einzelnen Rechnung.
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Was die Gruppe der Zahlungsangaben insgesamt verlangt und welche Codes üblich sind, steht in BR-DE-1: Angaben zur Zahlung fehlen. Welche Meldungen eine XRechnung sonst zu Fall bringen und welche nur warnen, sortiert XRechnung abgelehnt.
Rechtsstand: September 2026, zuletzt geprüft am 25. September 2026. Grundlage sind die Prüfregeln der KoSIT zur XRechnung 3.0 mit ihrer Einstufung als Fehler oder Warnung und die Norm EN 16931.
Häufige Fragen
Sind BR-DE-23 und BR-DE-24 Fehler oder Warnungen?
Fehler, alle vier Teilregeln. Eine Datei mit widersprüchlichen Zahlungsangaben wird abgewiesen.
Ich habe gegen BR-DE-1 die Zahlungsart gesetzt, jetzt kommt BR-DE-23. Warum?
Weil zur Zahlungsart Überweisung auch die Kontoverbindung gehört. Die Zahlungsart allein erfüllt nur die erste Regel; setzen Sie Code 58 und die IBAN zusammen, dann sind beide erledigt.
Darf ich zwei Zahlungswege anbieten, etwa Überweisung oder Karte?
In einer XRechnung nicht sinnvoll: Die Prüfung verlangt zur gewählten Zahlungsart die passenden Daten und schließt die Blöcke der anderen Wege aus. Wählen Sie den Weg, über den tatsächlich gezahlt werden soll.
Was gilt bei SEPA-Lastschrift?
Code 59 mit den Lastschriftangaben samt Mandatsreferenz, und ohne Überweisungs- oder Kartendaten daneben. Die Prüfung folgt derselben Konsistenzlogik.
Gelten die Regeln auch für ZUGFeRD?
Als Prüfregeln nur im Profil XRECHNUNG. Widersprüchliche Zahlungsblöcke verwirren aber jedes automatische System, auch beim Geschäftskunden lohnt das Aufräumen.