BR-DE-1 meldet, dass die Rechnung keine Angaben zur Zahlung enthält: Es fehlt die komplette Gruppe der Zahlungsanweisungen (BG-16). Die Regel ist als Fehler eingestuft, die Datei wird abgewiesen. Sie ist außerdem einer der häufigsten Ablehnungsgründe überhaupt, denn auf einer klassischen Rechnung stehen genau diese Angaben dort, wo keine Maschine sie liest: im Briefkopf, in der Fußzeile, im Satz unter der Summenzeile.
Was die Gruppe enthält
Kern der Gruppe ist die Zahlungsart als Code (BT-81). An ihr hängt, welche weiteren Angaben dazugehören: Bei einer Überweisung die Kontoverbindung des Zahlungsempfängers mit der IBAN, bei einer Lastschrift die Mandatsdaten, bei einer Kartenzahlung die Kartenangaben. Der Hintergrund ist praktisch: Die E-Rechnungsverordnung des Bundes verlangt von Rechnungen an Bundesbehörden unter anderem die Zahlungsbedingungen und die Kontoverbindung, damit die Zahlung ohne Rückfrage angewiesen werden kann.
| Code | Zahlungsart | Was dazugehört |
|---|---|---|
| 58 | SEPA-Überweisung | Der Normalfall im Inland; die IBAN Ihres Kontos |
| 30 | Überweisung | Für Konten außerhalb des SEPA-Raums |
| 59 | SEPA-Lastschrift | Die Lastschriftangaben mit Mandatsreferenz |
| 48, 54, 55 | Kartenzahlung | Die Kartenangaben |
Warum die Angaben fehlen
- Die IBAN steht nur im Briefkopf oder in der Fußzeile. Sichtbar für Menschen, unsichtbar für die Prüfung.
- Das Zahlungsziel steht als Satz im Freitext, und die Software füllt daneben keine Zahlungsfelder.
- Die Zahlungsart ist nicht gesetzt, weil das Feld in der Vorlage schlicht leer blieb.
- Vorkasse oder Lastschrift: Weil keine Zahlung mehr aussteht, ließ jemand die Gruppe bewusst weg. Die Regel verlangt sie trotzdem.
Die Regeln daneben: konsistent reparieren
Wer BR-DE-1 behebt, sollte es in einem Zug richtig machen, denn hinter der Gruppe warten Folgeregeln:
| Regel | Einstufung | Was sie verlangt |
|---|---|---|
| BR-DE-23 | Fehler | Steht als Zahlungsart Überweisung (30, 58), muss die Kontoverbindung mit IBAN da sein, und Karten- oder Lastschriftangaben dürfen nicht daneben stehen |
| BR-DE-24 | Fehler | Steht als Zahlungsart Kartenzahlung (48, 54, 55), müssen die Kartenangaben da sein, und Überweisungs- oder Lastschriftangaben dürfen nicht daneben stehen |
| BR-DE-19 | Warnung | Bei einer SEPA-Überweisung (58) soll die IBAN formal gültig sein; eine falsche IBAN verzögert die Zahlung, gleich was die Prüfung sagt |
Der häufigste Folgefehler: Jemand setzt gegen BR-DE-1 nur die Zahlungsart 58 und lässt die IBAN weg. Damit tauscht er BR-DE-1 gegen BR-DE-23 und die Rechnung wird wieder abgewiesen.
Die Korrektur
Für die abgewiesene Rechnung: Öffnen Sie die Datei im XRechnung-Editor, setzen Sie die Zahlungsart und tragen Sie die IBAN ein, prüfen Sie das Ergebnis im XRechnung-Validator und reichen Sie erneut ein. Ein Storno ist nicht nötig, eine abgewiesene Rechnung wurde nie angenommen.
Für alle künftigen: Hinterlegen Sie Zahlungsart und Bankverbindung in den Stammdaten Ihrer Software, nicht im Textbaustein. Wer neue XRechnungen direkt im Browser erstellt, wird nach beidem gefragt.
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Welche Meldungen eine XRechnung sonst noch zu Fall bringen und welche nur warnen, steht in XRechnung abgelehnt. Aus derselben Familie stammen BR-DE-2 bis BR-DE-7 zum Verkäuferkontakt und BR-DE-15 zur Käuferreferenz.
Rechtsstand: September 2026, zuletzt geprüft am 24. September 2026. Grundlage sind die Prüfregeln der KoSIT zur XRechnung 3.0 mit ihrer Einstufung als Fehler oder Warnung, die E-Rechnungsverordnung des Bundes und die Norm EN 16931.
Häufige Fragen
Ist BR-DE-1 ein Fehler oder eine Warnung?
Ein Fehler. Fehlt die Gruppe der Zahlungsangaben, wird die Rechnung abgewiesen.
Was muss mindestens in der Gruppe stehen?
Die Zahlungsart als Code. Bei einer Überweisung, dem Normalfall, gehört die Kontoverbindung mit IBAN zwingend dazu, sonst schlägt die Folgeregel BR-DE-23 an.
Die IBAN steht doch im Briefkopf. Reicht das nicht?
Nein. Die Prüfung liest nur die Datenfelder. Was im sichtbaren Teil oder in einer Fußzeile steht, existiert für sie nicht.
Die Rechnung ist schon bezahlt oder läuft per Lastschrift. Brauche ich die Gruppe trotzdem?
Ja, die XRechnung verlangt sie immer. Tragen Sie die Zahlungsart ein, über die tatsächlich gezahlt wird oder wurde, bei einer SEPA-Lastschrift zum Beispiel den Code 59 mit den zugehörigen Lastschriftangaben.
Gilt die Regel auch für ZUGFeRD?
Nur im Profil XRECHNUNG. Für eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil EN 16931 an ein Unternehmen ist die Gruppe freiwillig, aber sinnvoll: Ohne IBAN in den Daten kann kein System einen Zahlungsvorschlag erzeugen.