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XRechnung 4.0 kommt: Was die Vorabversion verrät und was Lieferanten jetzt tun müssen (nichts)

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Die KoSIT hat im September 2026 die Vorabversion der Spezifikation XRechnung 4.0 veröffentlicht. Verbindlich ändert sich damit: nichts. Die endgültige Fassung samt technischer Komponenten wird für das Frühjahr 2027 erwartet, und die heutige XRechnung 3.0 bleibt mindestens bis zum 31. Juli 2027 gültig. Wer jetzt Rechnungen an Behörden stellt, stellt sie weiter als XRechnung 3.0, mit derselben Spezifikationskennung wie bisher. Was die Vorabversion trotzdem lesenswert macht: Sie zeigt, wohin die Reise geht.


Der Zeitplan

Wann Was
März 2026 Die überarbeitete europäische Norm EN 16931-1:2026 ist ratifiziert und liegt auf Englisch vor
September 2026 Die deutsche DIN-Fassung der Norm erscheint; die KoSIT veröffentlicht die Vorabversion der XRechnung 4.0
Frühjahr 2027 (erwartet) Endgültige XRechnung 4.0 mit den technischen Komponenten, darunter die Prüfartefakte
Mindestens bis 31. Juli 2027 XRechnung 3.0 bleibt die gültige Fassung; im Sommer 2026 gab es bewusst kein normatives Release

Der Betreiberwechsel einer Version folgt bei der XRechnung seit Jahren demselben Muster: Veröffentlichung, Übergangszeit mit zwei gültigen Fassungen, dann der Stichtag. Genaue Betriebsdaten für die 4.0 nennt erst die endgültige Veröffentlichung.


Was inhaltlich kommt: die Norm dahinter

Die eigentliche Neuerung ist nicht die XRechnung selbst, sondern ihre Grundlage. Wie die heutige Fassung aufgebaut ist, erklärt der Leitfaden zum XRechnung-Format. Die EN 16931-1:2026 erweitert das semantische Datenmodell der E-Rechnung deutlich; nach den bisher veröffentlichten Unterlagen unter anderem um:

  • detailliertere Lieferinformationen, einschließlich der Abbildung mehrerer Bestellungen und Lieferungen in einer Rechnung,
  • neue Felder für Nachlässe, Verzugszinsen und Ansprüche Dritter,
  • Anlagen auch im XML-Format, nicht nur als PDF und Bilddateien,
  • insgesamt mehr als 50 neue Geschäftsbegriffe und mehrere neue Gruppen.

Für die Praxis heißt das: Fälle, die heute in Freitextfelder oder Anhänge ausweichen, bekommen eigene strukturierte Felder. Wer ZUGFeRD verwendet, kennt den Unterbau übrigens schon: ZUGFeRD 2.5 sitzt seit Juni 2026 auf derselben neuen Norm.


Was Sie jetzt tun sollten

  1. Nichts umstellen. Bis zur endgültigen 4.0 samt Prüfartefakten ist die 3.0 der Standard, und sie bleibt es auch danach noch für eine Übergangszeit.
  2. Die Spezifikationskennung unverändert lassen. In BT-24 gehört weiterhin die Kennung der XRechnung 3.0; eine vorauseilend eingetragene 4.0-Kennung würde heute als BR-DE-21-Warnung auffallen und beim Empfänger scheitern.
  3. Software-Anbieter beim Wort nehmen. Fragen Sie Ihren Rechnungsanbieter, wann er die 4.0 unterstützt; die Antwort sagt viel über die Update-Disziplin des Produkts.
  4. Den Stichtag im Kalender vormerken. Sobald die endgültige Fassung mit Betriebsdaten erscheint, planen Sie die Umstellung in einer ruhigen Woche, nicht am letzten Gültigkeitstag der 3.0.

Wer Dateien vor der Einreichung prüft, bekommt den Versionswechsel nebenbei mit: Der XRechnung-Validator folgt den jeweils gültigen Prüfartefakten der KoSIT.


Weiterlesen

Warum die Kennung in BT-24 über Annahme und Ablehnung entscheidet, erklärt BR-DE-21. Welche Meldungen eine XRechnung heute zu Fall bringen, sortiert XRechnung abgelehnt.


Rechtsstand: September 2026, zuletzt geprüft am 25. September 2026. Grundlage sind die Veröffentlichungen der KoSIT zur XRechnung (Vorabversion 4.0, Gültigkeit der 3.0), die Norm EN 16931-1:2026 und die zu ihr veröffentlichten Zusammenfassungen. Die endgültigen Betriebsdaten der XRechnung 4.0 stehen erst mit der finalen Veröffentlichung fest.

Häufige Fragen

Muss ich jetzt auf XRechnung 4.0 umstellen?

Nein. Veröffentlicht ist eine Vorabversion, die endgültige Fassung wird für das Frühjahr 2027 erwartet, und die XRechnung 3.0 bleibt mindestens bis zum 31. Juli 2027 gültig.

Welche Version trage ich heute in die Spezifikationskennung ein?

Weiterhin die der XRechnung 3.0. Eine 4.0-Kennung existiert für den Betrieb noch nicht; Empfängersysteme würden die Datei daran scheitern lassen.

Was ändert sich mit der neuen Norm EN 16931-1:2026?

Das Datenmodell wächst: mehr als 50 neue Geschäftsbegriffe, darunter detailliertere Lieferangaben, die Abbildung mehrerer Bestellungen in einer Rechnung, Felder für Verzugszinsen und Nachlässe sowie XML-Anlagen. Die Einzelheiten für Deutschland legt die endgültige XRechnung 4.0 fest.

Betrifft der Wechsel auch ZUGFeRD?

ZUGFeRD hat den Unterbau bereits gewechselt: Version 2.5 sitzt seit Juni 2026 auf der EN 16931-1:2026. Für ZUGFeRD-Nutzer im B2B ändert die XRechnung 4.0 unmittelbar nichts.

Werden XRechnung-3.0-Dateien nach dem Wechsel ungültig?

Bereits gestellte Rechnungen bleiben, was sie sind. Für neue Rechnungen gilt eine Übergangszeit mit zwei gültigen Fassungen; das Ende der 3.0 ist mit mindestens 31. Juli 2027 angekündigt.

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