Seit dem 10. Juni 2026 gibt es ZUGFeRD 2.5, inzwischen ergänzt um das Korrigendum 2.5.2. Für die allermeisten Betriebe ist die richtige Reaktion darauf: nichts tun. Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die korrekte Antwort. Das Gesetz verlangt eine Rechnung nach der Norm EN 16931, keine bestimmte ZUGFeRD-Version, und ZUGFeRD ist ab Version 2.0.1 konform.
Trotzdem lohnt sich ein Blick, denn im Zuge dieser Diskussion fällt vielen Betrieben eine Einstellung auf, die sehr viel wichtiger ist als die Versionsnummer und bei der tatsächlich häufig etwas falsch steht. Dazu unten mehr.
Was ZUGFeRD 2.5 ist
ZUGFeRD 2.5 wurde am 10. Juni 2026 vom Forum elektronische Rechnung Deutschland gemeinsam mit der französischen FNFE-MPE veröffentlicht; die französische Schwesterversion heißt Factur-X 1.09. Beide Formate sind seit ZUGFeRD 2.0 technisch identisch, weshalb sie immer im Gleichschritt erscheinen.
Die Version ist die erste, die auf der neuen Fassung der europäischen Norm EN 16931-1:2026 aufsetzt. Technisch beruht sie auf dem UN/CEFACT-Datenmodell CII D22B und bleibt vollständig abwärtskompatibel zum bisher verwendeten D16B. FeRD empfiehlt die Verwendung ab dem 1. Juli 2026. Diese Empfehlung ist keine gesetzliche Frist.
Was sich konkret geändert hat
| Änderung | Wen es betrifft |
|---|---|
| Aktualisierte Codelisten, abgestimmt auf die halbjährlichen Aktualisierungen der EU-Kommission | Praktisch niemanden direkt. Ihre Software bringt die Listen mit. |
| Eigene XSD- und Schematron-Prüfdateien für jedes der fünf Profile | Hersteller von Software und Validatoren |
| EXTENDED: Steuerbefreiungsgründe bei Zu- und Abschlägen, BIC in den Zahlungsdaten, Zahlungen durch Dritte, negative Einzelpreise auf Positionsebene | Nur Anwender des EXTENDED-Profils mit genau diesen Fällen |
| Bessere Interoperabilität mit den französischen B2B-Anforderungen | Betriebe, die auch nach Frankreich abrechnen |
Das Korrigendum ZUGFeRD 2.5.2 kam kurz darauf und bereinigt vor allem Inkonsistenzen in genau diesen neuen EXTENDED-Funktionen. Es ist das aktuell empfohlene Informationspaket. Wer die Profile BASIC oder EN 16931 nutzt, also die weit überwiegende Mehrheit, merkt von beiden Releases nichts.
Müssen Sie umstellen?
Die kurze Antwort für den typischen Betrieb lautet nein. Die längere:
| Ihre Situation | Handlungsbedarf |
|---|---|
| Ihre Software erzeugt ZUGFeRD 2.2, 2.3 oder 2.4 im Profil BASIC, EN 16931 oder EXTENDED | Keiner. Diese Rechnungen sind konform und bleiben es. |
| Sie nutzen EXTENDED und brauchen eine der neuen Angaben, etwa den BIC oder negative Einzelpreise | Auf 2.5.2 wechseln, sobald Ihre Software es anbietet |
| Ein Empfänger verlangt ausdrücklich 2.5 | Dem Wunsch folgen. Der Empfänger darf mehr verlangen als das Gesetz. |
| Sie entwickeln selbst Software oder Schnittstellen | Auf 2.5.2 gehen, wegen der neuen Prüfdateien und Codelisten |
| Sie rechnen auch nach Frankreich ab | 2.5.2 ist die bessere Wahl |
Ein Versionswechsel ist außerdem nichts, was Sie selbst tun. Er kommt mit einem Update Ihrer Software. Wer heute konforme Dateien erzeugt, muss nicht aktiv werden, nur weil eine neue Nummer erschienen ist.
Der Punkt, der wichtiger ist als die Versionsnummer
Wenn Sie nach diesem Artikel genau eine Sache prüfen, dann nicht die Version, sondern das Profil.
ZUGFeRD kennt fünf Profile. Zwei davon gelten nicht als E-Rechnung im Sinne der Pflicht:
- MINIMUM enthält nur reduzierte Kopfdaten, keine vollständigen Rechnungsangaben.
- BASIC WL enthält keine Rechnungspositionen; das WL steht für without lines.
Beide sind als Buchungshilfe gedacht: Sie liefern der Buchhaltung ein paar Felder, ersetzen aber keine Rechnung. Nach Auffassung der Finanzverwaltung erfüllen sie die Anforderungen an ein strukturiertes elektronisches Format nicht. Konform sind BASIC, EN 16931 und EXTENDED, wobei EN 16931 für den normalen B2B-Fall die richtige Wahl ist.
Das ist keine theoretische Warnung. Manche Programme erzeugen standardmäßig MINIMUM, weil das am wenigsten Daten verlangt und deshalb am seltensten an fehlenden Feldern scheitert. Die Datei heißt dann ZUGFeRD, öffnet sich normal, wird aber beim Empfänger als Buchungshilfe erkannt und nicht als Rechnung. Welches Profil Ihre Dateien tatsächlich tragen, sagt Ihnen der ZUGFeRD-Validator in wenigen Sekunden. Was die einzelnen Profile enthalten, steht ausführlich im Leitfaden zum ZUGFeRD-Format.
Ein Detail für Entwickler
Wer selbst XML erzeugt, sollte eine Regel kennen, die in 2.5 ausdrücklich betont wird: Optionale Felder ohne Wert dürfen nicht als leere XML-Tags geschrieben werden, sondern müssen ganz entfallen. Ein leeres Element verstößt gegen die CII-Regel R74 und lässt die Prüfung scheitern, obwohl inhaltlich nichts fehlt. Das ist eine der häufigeren Ursachen für Dateien, die aus einer selbst gebauten Schnittstelle kommen und beim Empfänger abgewiesen werden.
Was als Nächstes kommt
Für den Herbst 2026 ist ein weiteres ZUGFeRD-Release angekündigt. Erwartet werden die Unterstützung von Bruttorechnungen und weitere Funktionen aus der neuen Fassung der EN 16931. Bruttorechnungen sind für Branchen interessant, die traditionell mit Endpreisen arbeiten.
Parallel dazu läuft die Entwicklung von XRechnung 4.0, das dieselbe neue Normfassung umsetzt. Für Lieferanten der öffentlichen Hand ist das die relevantere Ankündigung, denn Behördenportale prüfen Versionen deutlich strenger als ein B2B-Empfänger, der die Datei nur in seine Buchhaltung importiert.
Die Lehre aus beidem ist dieselbe: Versionsnummern kommen und gehen, ungefähr halbjährlich. Wer ihnen hinterherläuft, hat ein Dauerprojekt. Wer stattdessen prüft, ob die erzeugte Datei konform ist, ist bei jedem Release auf der sicheren Seite.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie eine echte Ausgangsrechnung und sehen Sie nach, welches Profil und welche Version darin stehen. Datei prüfen.
- Steht dort MINIMUM oder BASIC WL, stellen Sie in Ihrer Software auf EN 16931 um. Das ist der eine Fall, in dem tatsächlich Handlungsbedarf besteht.
- Erzeugt Ihre Software gar kein konformes ZUGFeRD, brauchen Sie deswegen kein neues System: Sie können bestehende Rechnungen in ZUGFeRD umwandeln oder ZUGFeRD-Rechnungen direkt im Browser erstellen.
- Ignorieren Sie die Versionsdiskussion ansonsten. Sie ist für Hersteller relevant, nicht für Sie.
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Rechtsstand: September 2026, zuletzt geprüft am 8. September 2026. Grundlage sind die Veröffentlichungen von FeRD zu ZUGFeRD 2.5 und 2.5.2, die Norm EN 16931 sowie die Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Muss ich auf ZUGFeRD 2.5 umstellen?
In aller Regel nein. Das Gesetz verlangt ein Format nach der Norm EN 16931, keine bestimmte ZUGFeRD-Version. Die Empfehlung von FeRD, ab dem 1. Juli 2026 die neue Version zu verwenden, ist eine fachliche Empfehlung und keine gesetzliche Frist.
Sind Rechnungen in ZUGFeRD 2.2 oder 2.3 noch gültig?
Ja. ZUGFeRD ab Version 2.0.1 erfüllt die Anforderungen an eine E-Rechnung, mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC WL. Entscheidend sind das Profil und die Konformität, nicht die Nachkommastelle der Version.
Was ist ZUGFeRD 2.5.2?
Ein Korrigendum zu ZUGFeRD 2.5. Es bereinigt vor allem Inkonsistenzen in den neuen Funktionen des EXTENDED-Profils und ist das aktuell empfohlene Informationspaket. Für Anwender der Profile BASIC und EN 16931 ändert sich dadurch praktisch nichts.
Welches ZUGFeRD-Profil brauche ich?
In den meisten Fällen EN 16931. Die Profile MINIMUM und BASIC WL sind reine Buchungshilfen und gelten nicht als E-Rechnung im Sinne der Pflicht, weil sie keine vollständigen Rechnungsangaben beziehungsweise keine Rechnungspositionen enthalten.
Ändert sich bei der XRechnung auch etwas?
Ja, unabhängig davon. XRechnung 4.0 setzt die neue Fassung EN 16931-1:2026 um und ist für 2026 angekündigt. Wer an öffentliche Auftraggeber abrechnet, sollte diese Ankündigung im Blick behalten, denn Behördenportale prüfen die Version strenger als B2B-Empfänger.