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Pflichtangaben nach § 14 UStG in der E-Rechnung: Wo jede Angabe im Datenmodell steht

Get ZUGFeRD 7 Min. Lesezeit

Das Umsatzsteuerrecht sagt, was auf einer Rechnung stehen muss; die Norm EN 16931 sagt, in welchem Feld. Beide Listen decken sich fast vollständig, nur die Sprache trennt sie: § 14 Absatz 4 UStG spricht von Angaben, das Datenmodell von Business Terms mit BT-Nummern. Diese Tabelle verbindet beides, damit die Prüfung einer E-Rechnung feldgenau möglich ist, und eine Beanstandung nicht „irgendwas mit der Steuernummer" heißt, sondern das Feld benennt.


Die Zuordnung

Pflichtangabe (§ 14 Abs. 4 UStG) Feld im Datenmodell
Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden Verkäufergruppe: Name BT-27, Anschrift BG-5
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers Käufergruppe: Name BT-44, Anschrift BG-8
Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden BT-32 (Steuernummer) oder BT-31 (USt-IdNr.)
Ausstellungsdatum BT-2
Fortlaufende Rechnungsnummer BT-1
Menge und Art der gelieferten Gegenstände / Umfang und Art der Leistung Positionen: Menge BT-129 mit Einheit BT-130, Bezeichnung BT-153, Beschreibung BT-154
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung BT-72 (Datum) oder Leistungszeitraum BG-14 (BT-73/BT-74)
Entgelt, nach Steuersätzen und Befreiungen aufgeschlüsselt Positionsbeträge BT-131, Summen BT-106 bis BT-109, Aufschlüsselung je Kategorie BG-23 mit Bemessungsgrundlage BT-116
Im Voraus vereinbarte Entgeltminderung Nachlassgruppen: auf Dokumentebene BG-20 (BT-92 ff.), auf Positionsebene BG-27
Steuersatz und Steuerbetrag Satz BT-119 (Position: BT-152), Betrag je Kategorie BT-117, Gesamtsteuer BT-110
Hinweis auf Steuerbefreiung Kategorie in BT-118 plus Befreiungsgrund BT-120 oder Code BT-121
Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (§ 14a) Kategorie AE in der Aufschlüsselung samt Hinweis; die Einzelheiten stehen im Reverse-Charge-Beitrag
Gutschrift-Vermerk bei Abrechnung durch den Empfänger (§ 14 Abs. 2) Rechnungstyp BT-3 mit Code 389

Zwei Besonderheiten der E-Rechnung kommen dazu, die das UStG so nicht kennt: das Rechnungsdatum und die Angaben gelten nur, wenn sie in den Datenfeldern stehen, nicht im Briefkopf des Sichtteils, und die XRechnung verlangt über § 14 hinaus eigene Felder wie die Käuferreferenz und den Verkäuferkontakt. Wie die Felder im Gesamtaufbau der Datei liegen, zeigen die Leitfäden zum ZUGFeRD-Format und zum XRechnung-Format.


Wie man damit prüft

  1. Datei ansehen statt XML lesen: Der XRechnung-Viewer stellt die Felder mit ihren Inhalten dar; die Tabelle oben sagt, wonach Sie suchen.
  2. Formale Vollständigkeit maschinell: Der ZUGFeRD-Validator prüft in Sekunden alle Pflichtfelder der Norm und benennt jede Lücke mit ihrer BT-Nummer. Die wenigen § 14-Angaben, die die Norm nicht in jeder Konstellation erzwingt, etwa den Leistungszeitpunkt, haken Sie mit der Tabelle oben ab.
  3. Beanstandungen feldgenau formulieren: „BT-72 fehlt" ist für den Aussteller lösbar, „Leistungsdatum unklar" ist es nicht. Je präziser die Rückmeldung, desto schneller die Berichtigung.

Rechtsstand: September 2026, zuletzt geprüft am 25. September 2026. Grundlage sind § 14 Absatz 4 und § 14a UStG sowie das semantische Datenmodell der Norm EN 16931 mit seinen Business Terms. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Deckt die EN 16931 automatisch alle § 14-Pflichtangaben ab?

Weitgehend, aber nicht in jedem Fall erzwingt die Norm, was das UStG verlangt: Der Leistungszeitpunkt etwa ist im Datenmodell vorgesehen, wird von den Basisregeln aber nicht in jeder Konstellation verlangt. Die Tabelle dient genau dieser Restprüfung.

Reicht die Angabe im Sichtteil der ZUGFeRD-Rechnung?

Für die E-Rechnung nicht: Seit 2025 ist der Datenteil der maßgebliche Teil, die Angaben müssen in den Feldern stehen. Ein Briefkopf, der die Steuernummer nur im Bild trägt, hilft der Maschine nicht.

Steuernummer oder USt-IdNr., was gehört in die Datei?

Eine von beiden genügt, wie auf Papier: die USt-IdNr. in BT-31 oder die Steuernummer in BT-32. Beides einzutragen ist zulässig; die USt-IdNr. ist die diskretere und europaweit prüfbare Wahl.

Wo steht der Leistungszeitraum, wenn es kein einzelnes Datum gibt?

In der Periodengruppe: Beginn BT-73, Ende BT-74, auf Dokument- oder Positionsebene. Das einzelne Leistungsdatum wäre BT-72.

Wo finde ich die BT-Nummern in meiner Software?

Meist gar nicht, und das ist in Ordnung: Die Formulare abstrahieren die Nummern. Die BT-Sprache braucht, wer prüft, reklamiert oder Prüfberichte liest, denn Regelverstöße werden in BT-Nummern gemeldet.

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