Praxis

ZRE ist abgeschaltet: Rechnungen an den Bund über die OZG-RE oder Peppol einreichen

Get ZUGFeRD Aktualisiert 7 Min. Lesezeit

Die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes, kurz ZRE, wurde zum 19. September 2025 abgeschaltet. Wer heute noch den gespeicherten Link aufruft oder in seiner Software den alten Übertragungsweg hinterlegt hat, reicht ins Leere ein. Der Rechnungseingang des Bundes läuft seither über die OZG-RE, und für Lieferanten heißt das: einmal umziehen, danach ist es derselbe Ablauf wie zuvor.


Was die ZRE war und was sie ersetzt hat

Der Bund betrieb jahrelang zwei Eingangsplattformen nebeneinander: die ZRE für die unmittelbare Bundesverwaltung, also Ministerien und oberste Bundesbehörden, und die OZG-RE für die mittelbare Bundesverwaltung und kooperierende Stellen. Mit der Abschaltung wurde der Rechnungseingang der ZRE in die OZG-RE überführt. Für Sie als Lieferant gibt es damit nur noch einen Eingang für Bundesrechnungen.


Was gleich bleibt, was sich ändert

Bleibt gleich Ändert sich
Die Leitweg-ID Ihres Auftraggebers: Sie identifiziert die Behörde, nicht die Plattform Die Plattform und ihre Adresse: Gespeicherte Links und in Software hinterlegte Übertragungswege müssen umgestellt werden
Das Format: XRechnung, mit denselben deutschen Prüfregeln Das Konto: Für die OZG-RE registrieren Sie sich einmalig neu
Die Pflicht selbst samt der Ausnahme für Direktaufträge bis 1.000 Euro netto Gegebenenfalls die Einlieferungsadresse für E-Mail-Einreichungen, falls Sie diesen Weg nutzen

Falls Sie unsicher sind, welches Format Ihr Auftraggeber erwartet und wann ausnahmsweise auch ZUGFeRD zulässig ist, hilft ZUGFeRD oder XRechnung.


Die vier Wege in die OZG-RE

Weg So funktioniert er Für wen er passt
Weberfassung Rechnung im Portal von Hand eintippen Für die gelegentliche Rechnung ohne eigene Software
Upload Fertige XRechnung als Datei hochladen Der Normalfall: Datei erstellen, prüfen, hochladen
E-Mail XRechnung als Anhang an die Einlieferungsadresse der Plattform Wenn der Versand aus dem gewohnten Postfach in den Ablauf passt
Peppol Übertragung von System zu System über einen Zugangspunkt Für regelmäßige Rechnungen aus einer Software oder über einen Dienstleister mit Peppol-Anbindung

Die Weberfassung wirkt bequem, wird aber schnell mühsam: Jede Rechnung heißt jedes Feld erneut eintippen. Wer die Datei stattdessen einmal sauber erzeugt, kann sie hochladen, archivieren und beim nächsten Mal als Vorlage verwenden.

Für den Peppol-Weg brauchen Sie einen Zugangspunkt, üblicherweise über Ihre Software oder einen Dienstleister. Adressiert wird die Behörde dann über ihre Leitweg-ID; wie diese Adressierung aussieht, steht im Leitweg-ID-Artikel.


Die Stolpersteine beim Umzug

  • Der alte Weg steckt noch in der Software. Wenn Ihr Programm Rechnungen früher direkt an die ZRE übertrug, muss der Übertragungsweg einmal auf die OZG-RE oder auf Peppol umgestellt werden.
  • Die Rechnung ist gültig und kommt trotzdem nicht an. Eine einwandfreie Datei über den falschen Weg bleibt unzustellbar. Die übrigen Gründe, aus denen formal gültige Rechnungen scheitern, sammelt XRechnung abgelehnt.
  • Alte Anleitungen im Netz. Texte von vor 2025 beschreiben Registrierung und Einreichung bei der ZRE. Folgen Sie ihnen nicht, auch wenn sie sonst gut sind.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Klären Sie den Weg: Empfängt Ihr Auftraggeber über die OZG-RE, ein Landesportal oder per E-Mail? Das steht in den Auftragsunterlagen oder auf der Website der Stelle.
  2. Legen Sie das Konto an, wenn es die OZG-RE ist, und hinterlegen Sie die Leitweg-IDs Ihrer Auftraggeber.
  3. Erzeugen und prüfen Sie die Datei vor der Einreichung: eine XRechnung direkt im Browser erstellen und im XRechnung-Validator gegen die deutschen Regeln prüfen, dann erst hochladen.
  4. Entfernen Sie alte ZRE-Verweise aus Lesezeichen, Vorlagen und Software, damit niemand im Betrieb den toten Weg nimmt.

Weiterlesen

Wo die Leitweg-ID herkommt und in welches Feld sie gehört, erklärt Leitweg-ID: Aufbau und Eintrag. Was die XRechnung beim Verkäuferkontakt verlangt, steht in BR-DE-2 bis BR-DE-7.


Rechtsstand: September 2026, zuletzt geprüft am 24. September 2026. Grundlage sind die E-Rechnungsverordnung des Bundes, die veröffentlichten Angaben des Bundesministeriums des Innern und des Betreibers der OZG-RE sowie die Spezifikation XRechnung. Welche Wege und Zusatzangaben im Einzelfall gelten, richtet sich nach den Vorgaben Ihres Auftraggebers.

Häufige Fragen

Kann ich mein altes ZRE-Konto weiterverwenden?

Nein. Die ZRE ist seit dem 19. September 2025 abgeschaltet. Für die Einreichung über die OZG-RE registrieren Sie sich dort einmalig neu.

Ändert sich die Leitweg-ID meines Auftraggebers?

Nein. Die Leitweg-ID identifiziert die Behörde, nicht die Plattform. Sie tragen weiterhin dieselbe Kennung in die Käuferreferenz ein.

Nimmt die OZG-RE auch ZUGFeRD-Dateien an?

Im Profil XRECHNUNG ja, andere Profile nicht. Der sichere Standard für Rechnungen an den Bund bleibt die XRechnung. Ihren Aufbau erklärt der Leitfaden zum XRechnung-Format.

Welche Einreichungswege gibt es?

Vier: die Weberfassung im Portal, der Upload einer fertigen Datei, die Einreichung per E-Mail an die Einlieferungsadresse der Plattform und die Übertragung über das Peppol-Netz.

Gilt die OZG-RE auch für Länder und Kommunen?

Teilweise. Einige Länder und ihre Verwaltungen nutzen die OZG-RE mit, viele betreiben eigene Portale. Maßgeblich ist die Angabe Ihres Auftraggebers in den Auftragsunterlagen.

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